Die Zwei von der Talkstelle

Gespräche aus der Selfpublisher- und Buchbubble

Recht für Autor:innen – Widerrufsrecht, Datenschutz, Buchwerbung & mehr

Dr. Ronald Kandelhard von easyrechtssicher.de beantwortet Rechtsfragen fürs Schreiben: Was Autorinnen über Urheberrecht, Onlineshop oder Datenschutz wissen sollten.

25.06.2026 68 min

Zusammenfassung & Show Notes

Dr. Ronald Kandelhard von easyrechtssicher.de beantwortet Rechtsfragen fürs Schreiben: Was Autorinnen über Urheberrecht, Onlineshop oder Datenschutz wissen sollten. Der Anwalt und Gründer 
erklärt, welche rechtlichen Pflichten beim Betrieb einer eigenen Website entstehen – von Impressum und Datenschutzerklärung über DSGVO bis hin zu Widerrufsbelehrung und Widerrufsbutton.
Wann gilt das Widerrufsrecht bei Büchern und digitalen Angeboten, und wann kann es ausgeschlossen werden? 
Wie lässt sich ein Manuskript schützen? 
Und auch, wer in seinen Romanen reale Orte, Firmen oder Personen verwendet, erfährt, worauf er oder sie im Rahmen der Kunstfreiheit achten sollte.
Ronald plädiert dafür, rechtliche Grundlagen sauber umzusetzen, aber sich von übertriebener Unsicherheit nicht vom Veröffentlichen abhalten zu lassen.
LINKS:
Unser Gast: 
https://easyrechtssicher.de
Tamaras Videoportrait aus Saarbrücken: 
https://www.instagram.com/p/DZxeW0EN1ae/
Veras App: 
https://vera-nentwich.de/app
Tamaras FBM Standnummer: 
4.0 J104
Möchtest du, dass wir dein Buch in unserem Podcast vorstellen? Kein Problem! Sende uns ein kurzes E-Mail an alle@zweivondertalkstelle.de und wir senden dir die Details. Vielleicht erzählen wir unseren Hörerinnen und Hörern schon in der nächsten Episode von deinem Buch.
Teile uns deine Wünsche und Anregungen mit unter https://forms.gle/thQ7NcCRqDy8gDDZ7
Vielen Dank, dass du unsere Show hörst. Hast du sie schon abonniert? Bitte gib uns auch eine Bewertung, wo immer du uns hörst.
Abonniere unseren Buchbubble-Bulletin unter http://eepurl.com/hoJYfD
Folge uns: 
Facebook https://www.facebook.com/dzvdt 
Instagram https://www.instagram.com/dzvdt/

Gespräche über das Schreiben und Veröffentlichen von Büchern, egal ob Selfpublishing oder Verlag. 


Dr. Ronald Kandelhard von easyrechtssicher.de beantwortet Rechtsfragen fürs Schreiben: Was Autorinnen über Urheberrecht, Onlineshop oder Datenschutz wissen sollten. Der Anwalt und Gründer
erklärt, welche rechtlichen Pflichten beim Betrieb einer eigenen Website entstehen – von Impressum und Datenschutzerklärung über DSGVO bis hin zu Widerrufsbelehrung und Widerrufsbutton.

Wann gilt das Widerrufsrecht bei Büchern und digitalen Angeboten, und wann kann es ausgeschlossen werden?
Wie lässt sich ein Manuskript schützen?
Und auch, wer in seinen Romanen reale Orte, Firmen oder Personen verwendet, erfährt, worauf er oder sie im Rahmen der Kunstfreiheit achten sollte.

Ronald plädiert dafür, rechtliche Grundlagen sauber umzusetzen, aber sich von übertriebener Unsicherheit nicht vom Veröffentlichen abhalten zu lassen.

Links

Unser Gast:
https://easyrechtssicher.de

Tamaras Videoportrait aus Saarbrücken:
https://www.instagram.com/p/DZxeW0EN1ae/

Veras App:
https://vera-nentwich.de/app

Tamaras FBM Standnummer:
4.0 J104

Möchtest du, dass wir dein Buch in unserem Podcast vorstellen? Kein Problem! Sende uns ein kurzes E-Mail an alle@zweivondertalkstelle.de und wir senden dir die Details. Vielleicht erzählen wir unseren Hörerinnen und Hörern schon in der nächsten Episode von deinem Buch.

Welche Themen oder Gäste wünschst du dir bei uns? Sag es uns gleich hier: https://forms.gle/PBJRCrZPsuLBv88x9

Vielen Dank, dass du unsere Show hörst. Hast du sie schon abonniert? Bitte gib uns auch eine Bewertung, wo immer du uns hörst. Seit Neuestem geht dies auch bei Spotify.

Abonniere unseren Buchbubble-Bulletin unter http://eepurl.com/hoJYfD

Folge uns:
Facebook https://www.facebook.com/dzvdt
Instagram https://www.instagram.com/dzvdt/

Create your podcast today! #madeonzencastr

Transkript

Vera
00:00:00
Was hat es auf sich mit Widerrufsrecht, Urheberrecht? Wir fragen Dr. Ronald Kandelhardt, Anwalt und Gründer von Easy Rechtssicher, auf was wir zu achten haben und welche Wege es gibt, da einigermaßen rechtssicher zu handeln.
Tamara
00:00:16
Ja, wir haben über die DSGVO gesprochen, über das Verkaufen, über den Online-Shop gesprochen, über die eigene Website und vieles mehr. Hör unbedingt rein. Die 2, Hier ist Folge 317 von Die 2 von der Talkstelle, dem Podcast übers Schreiben und Veröffentlichen im Verlag und im Self-Publishing. Mir gegenüber die erfrischend bunt gekleidete Vera Nentwig. Ich bin Tamara Leonhardt, heute aus der kühlen Waschküche. Ich hoffe es halt nicht so sehr, aber im Büro war es nicht erträglich. Hallo Vera, wie sieht es bei dir aus?
Vera
00:01:09
Ja, Hallöchen. Erstmal, ja gut, es ist natürlich auch warm. Ich habe jetzt das Glück, dass meine Wohnung so mittendrin ist und ich nur relativ wenig Fenster mit direkter Sonneneinstrahlung habe. Dann ist es, wenn ich mich nicht allzu heftig bewege, aushaltbar. Und morgens reiße ich mal alles auf und das durchluften und dann mache ich alles, verrammele ich alles und dann gucke ich, dass ich das bis zum Abend überstehe.
Tamara
00:01:37
Ja, das haben wir heute auch versucht. Ich habe extra mir einen Wecker auf halb sechs gestellt, aber da waren sie ja schon 24 Grad. Recht?
Vera
00:01:45
Nee, da waren wir. Ja, gut.
Tamara
00:01:47
Ich meine, wir hatten dann im Haus, ich glaube, 28. Also wir konnten es dann schon ein bisschen optimieren, aber ja. Wie geht es dir denn davon ab?
Vera
00:01:57
Ne, soweit geht es mir prima. Ich war ja jetzt am Wochenende, besonders Freitag, Samstag, war ich auf dem Podcamp in Düsseldorf, also das Podcaster-Barcamp. Da war ich ja letztes Jahr zum ersten Mal und als die Orsatoren dann im Nachgang so rumgefragt haben, wer so ein bisschen mithelfen will, habe ich mich dann auch gemeldet und habe da jetzt so vor Ort ein bisschen mitgeholfen, aber es hieß sich auch alles sehr in Grenzen. Aber es war wieder sehr belebend, der Austausch mit dem ganzen Podcast. Vom Newbie bis zum Profi war alles da. Ich habe noch diverseste Ideen für uns im Gepäck, die ich mit dir noch diskutieren muss.
Tamara
00:02:39
Soll ich mich freuen oder Angst haben?
Vera
00:02:42
Ich gehe mal davon aus, dass du dich freuen kannst, aber wir werden es sehen. Darüber hinaus ist das, was ich so erzählt habe über unseren Podcast und so ist überall sehr gut angekommen. Ich hatte auch einen ganz besonderen Moment und möchte hier dann mal ein Shoutout an unsere liebe Hörerin Christine machen, die mir doch nämlich begegnet ist und gesagt hat, dass sie mit unserer Hilfe ihr erstes Buch hat, schreiben und veröffentlichen können.
Tamara
00:03:10
Super schön.
Vera
00:03:11
Das ist wirklich super schön.
Tamara
00:03:15
Von mir auch liebe Grüße.
Vera
00:03:16
Und das war wirklich toll. Ich habe vieles mitgenommen und du hast ja schon ein paar WhatsApps von mir bekommen zwischendurch. Und das hat mich doch sehr... Wieder hat mir sehr viel Elan gegeben mit dem, was wir da so tun. Und ja, ich habe natürlich auch überall meine, wie ich ja finde, super duper App rumgezeigt. Fanden auch alle mega cool. Wobei ich da mal mit unseren Hörern ein bisschen schimpfen muss. Ich habe ja nicht von einem irgendeine Rückmeldung bekommen.
Tamara
00:03:50
Mensch, Kinas.
Vera
00:03:52
Kann das sein, dass ihr das alle noch ja nicht aufgerufen habt? Das würde mich jetzt echt treffen, weil die ist wirklich mega geil und wenn diese Folge ausgestrahlt wird, habe ich nämlich noch was richtig Cooles da drin. Dann gibt es nämlich mehr und mehr exklusive Inhalte, die sind aber versteckt. Man muss die suchen und wenn man da aufruft, dann steht oben dann auch immer im Header, wie viel es gibt und wie viel du schon gefunden hast.
Tamara
00:04:21
Spannend. Ich tue den Link nochmal in die Shownotes. Es gibt jetzt keine Ausreden mehr.
Vera
00:04:27
Nee, nee. Ich habe gelernt, dass es bei manchen Android-Versionen eine irritierende Meldung kommt, wenn man meine App installieren will, die was besagt, das wäre ein, Code für alte Systeme und ob man das wirklich installieren wolle. Die Recherchen aber ergeben, dass das bei einigen Android-Versionen schlicht ein Fehler in der Sicherheitsprüfung ist.
Tamara
00:04:51
Hat es bei mir nicht gemacht.
Vera
00:04:52
Meine App ist also sicher, da braucht keine Angst zu haben. Die saugt auch nichts und ich speichere auch keine personenbezogene Daten. Also es ist völlig ungefährlich. Macht einfach nur Spaß. Und ansonsten bin ich natürlich weiter fleißig im Schreibflow. Meine Amazon-Ads laufen. Ich hatte gestern zum ersten Mal, dass eine Kampagne, am Nachmittag stoppte, weil das Budget aufgebraucht war. Im ersten Moment kriegt man einen Schreck, denkt, oh scheiße, hast du ganz viel Geld rausgehauen. Weil ich kannte das bisher immer nur dann, dass das dann passiert ist, wenn ich irgendwelche blöden Keywords hatte, die unendlich Klicks generiert haben, aber keinen einzigen Kauf. Diesmal war es aber anders. Das ist die profitabelste Kampagne, die eine irre Conversation Rate hat, wo ich mich eigentlich freue, wenn da ganz viele Leute drauf sind, wenn das ganz Budget aufgebraucht ist. Und dann habe ich das Budget auch direkt erhöht. Also ich werde diesen Monat so viel Geld an Amazon zahlen, das habe ich echt noch nie.
Tamara
00:06:01
Ich sehe dich gerade in diesem Meme, ich weiß nicht mehr, war es von den Simpsons oder was, wo der sagt, shut up and take my money.
Vera
00:06:08
Ja, so ungefähr. Und klar, man muss natürlich immer gucken, ob der Cashflow dann auch hergibt, aber ja, also es fühlt sich gerade so an, als ob das sich rechnen wird. Ich habe es ja, glaube ich, letztes Mal schon gesagt, ich werde diesen Monat, wenn die Prognosen so eintreffen, schon mit einem Minus abschließen. Aber die Grundlage, die ich gelegt habe, und wenn man jetzt auch sieht, was so die letzte Woche, zehn Tage gelaufen ist, da kommt das Minus im Wesentlichen aus dem Anfang des Monats mit noch vielen Tests und Versuchsergebnissen.
Tamara
00:06:44
Das heißt, ab dem nächsten Monat bist du reich.
Vera
00:06:47
Naja, also zumindest komme ich dann, sollte ich, man weiß es ja nie, aber sollte ich nach allem, was man sich in den profitablen Bereich kommt.
Tamara
00:06:56
Sehr schön.
Vera
00:06:57
Und auch, ich habe ja immer gedacht, mein Meilenstein wäre ja mal 100.000 gelesene Seiten zu haben. Ich bin jetzt schon bei 90.000.
Tamara
00:07:06
Und es sind noch acht, neun Tage?
Vera
00:07:09
Ja, es ist noch knapp eine gute Woche. Also, den ramme ich zu Boden, diesen Meilenstein. Ja. Und das ist schon mega cool, zu sehen, dass das jetzt wirklich so ankommt.
Tamara
00:07:23
Auf jeden Fall.
Vera
00:07:24
Und wo die Leute dann klicken. Und das habe ich schon erzählt, dass Leute Sebastian Fitzek suchen.
Tamara
00:07:30
Ja, ja, hast du erzählt.
Vera
00:07:34
Ja, also wie gesagt, ich habe momentan keinen Grund für irgendwas zu klagen.
Tamara
00:07:41
Das freut mich.
Vera
00:07:42
So, jetzt bist du dran.
Tamara
00:07:45
Ich habe nur in einem Bereich Grund zu klagen. aber zum Glück nicht im Kreativen. Also genau, von meiner großen Lesung letzte Woche hatte ich ja schon in der letzten Folge dann gleich erzählt. Am Freitag war dann dieser Videodreh in Saarbrücken. Ich kann das auch nochmal verlinken. Es kam am selben Abend, kam der Clip dann schon, also so ein kurzer 1,40 Minuten oder so, wo ich mir ein Buch vorstellen durfte und ein paar Worte dazu sagen, was das Buch mit Saarbrücken zu tun hat. Und obwohl wir da ja schon 34 Grad hatten und man mir definitiv auch in dem Videomaterial ansieht, dass ich nass geschwitzt bin, war es jetzt nicht so super schlimm, mitten in der Stadt zu sein bei dem Wetter und hat auch total Spaß gemacht. Der, der das gemacht hat, war super nett und haben uns sehr nett unterhalten und die Reaktionen waren schön. Also das hat total Spaß gemacht. Ist halt auch einfach cool, wenn du irgendwie in der Stadt halt an einem belebten Platz stehst und jemand filmt dich mit einer richtig professionellen Kamera. Da hast du aber keine Autogramme geben müssen. Das nicht, nee. Ja, und Samstag hatte ich ja dann meinen eher spontanen Auftritt bei dieser Funk-Veranstaltung. Ja, das. Das war erstaunlich. Also da dachte ich auch schon, oh, es wird so heiß und ich schwitze eh immer schon, wenn ich Gitarre spiele, weil mich das Körper nicht noch so anstrengt. Aber das war voll klimatisiert. Das war ein Traum. Ja. Ja, es war vom Ablauf her alles ein bisschen chaotischer als meine Buchhandlungslesung. Es war natürlich auch hinten ein bisschen Laufkundschaft, die jetzt nichts zugehört hat. Aber es waren viele sehr nett. Wir haben gesagt, dass das ihnen gefallen hat. Und ich habe ja nur kurz gemacht. Also zwei Szenen und zwei Lieder habe ich vorgetragen und habe mir morgens noch die Akkorde von den Liedern in den Kopf gehämmert, weil ich das Ziel hatte, die diesmal komplett auswendig zu spielen. Was bis auf eine kleine Panne auch funktioniert hat. Und ja, danach waren eben zwei Bands noch, mit denen hat es auch sehr viel Spaß gemacht, war ein schöner Abend. Und da sind auch Leute von den Bands danach zu mir gekommen und haben gesagt, es hätte ihnen gut gefallen und es werden meine Stimme schön und werden neugierig geworden auf das Buch. Ja, super. Das war sehr nett. Und das Einzige, was gerade so ein bisschen blöd ist, irgendwie denkt sich mein Körper alle paar Tage einen neuen Schwachsinn aus. Erst hatte ich es ja so im Magen, nachdem ich von dir gekommen bin. Dann hatte ich bis Samstag irgendwie so wahnsinnige Genickschmerzen, dass ich hier bei 34 Grad mit einem Halstuch oder alternativ in der Wärmflasche rumgelaufen bin. Und kaum war das vorbei, habe ich es an Ischias gekriegt. Und alles, was gerade geht, ist auf dem Rücken liegen oder im Schneidersitz sitzen. Gerade sitze ich im Schneidersitz auf dem Boden, wie gesagt, in der Waschküche. Aber so stehen, gerade sitzen und gehen ist gerade nicht.
Vera
00:10:46
Also ich frage mich ja, wer von uns beiden die Jüngere ist. Aber gut, ich bin schon froh, dass ich das nicht habe. Im Schneidersitz sitzen, da würde ich nie wieder hochkommen.
Tamara
00:10:56
Ja gut, das ist ja meine bevorzugte Haltungsart.
Vera
00:11:00
Ja, Mensch, tut mir leid. Ich muss gerade daran denken, dass auf dem Podcamp auch einer aus Saarbrücken war. Er hat in der Vorstellungsrunde gesagt, er käme aus Ostfrankreich. Andere würden das als Verbrücken kennen.
Tamara
00:11:12
Sehr schön. Ja, und was ich ja hier noch gar nicht erzählt habe, aber letzte Woche auf Social Media und was ich super, super aufregend finde und unbedingt loswerden möchte, ist, dass ich dieses Jahr mit einem Stand auf der Frankfurter Buchmesse sein werde. Das ist ja sehr, sehr spannend. Also jetzt nicht ich allein als Autorin, sondern zusammen mit der Sissi, mit unserem Services halt, aber natürlich auch mit Büchern. Und wir haben jetzt gerade heute die Standnummer bekommen. Es gibt ja ein neues Konzept, dass jetzt die ganzen Nullerebenen sind sozusagen für die Lesenden, also so ein bisschen analog zu Leipzig. Und die Punkt-1-Ebene, das ist dann eher so der Business-Bereich. Und das heißt, alles, was vorher so, in der Halle 3 sich getummelt hat, wird quasi auf mehrere Nullerebenen verteilt. Und wir sind in der Halle 4.0 am Stand J104. Kann man sich jetzt schon mal merken, das ist gleich am Eingang an der Kopfwand sozusagen. Also ich bin super happy mit dem Stand. Ich finde, da stehen wir richtig gut. Und ja, das finde ich gerade sehr, sehr aufregend.
Vera
00:12:24
Ja, auf jeden Fall, das ist es auch. Ja, super, da werden wir ja, glaube ich, bis zum Oktober noch das eine oder andere Mal darüber erfahren. Ich werde dann auch noch mal nachfragen. Aber jetzt widmen wir uns unserem Gast.
Tamara
00:12:37
Würde ich sagen. Jawohl, das sollten wir tun.
Vera
00:12:39
Da haben wir bestimmt auch einige Fragen und ich bin sicher, dass wir da kompetente Antworten bekommen. Heute wird es nämlich juristisch. Wir haben uns überlegt, so oft erreichen uns Fragen von Schreibenden zu Rechtsthemen und haben dann mal geschaut, wer könnte uns denn dazu fundiert Antworten geben. Wir freuen uns heute sehr, dass wir den Anwalt und den Gründer von Easy Rechtssicherheit hier haben. Die Rede ist von Dr. Ronald Kandelhardt. Hallo Ronald, toll, dass du da bist.
Ronald
00:13:12
Hallo Vera, hallo Tamara.
Tamara
00:13:14
Hallo.
Vera
00:13:15
Genau, wir haben ja jetzt gerade gesehen, also falls ihr euch noch ein bisschen Hintergrundgeräusche hört, wir haben den Ronald in einem Café irgendwo in Polen erwischt.
Ronald
00:13:23
Das ist so, mitten im Festival.
Vera
00:13:26
Ja, ich war gerade am Wochenende auf einem Podcast-Barcamp und da hat man viel über Atmosphäre beim Podcast gesprochen. Also die bringst du jetzt mit quasi.
Ronald
00:13:38
Die bringe ich automatisch mit, ja.
Vera
00:13:42
Ronald, unser Thema sind die Schreibenden, also das Schreiben und Veröffentlichen von Büchern auf den verschiedensten Wegen. Begegnet dir in deiner Arbeit solche Themen bereits?
Ronald
00:13:55
Naja, es begegnet mir zumindest insoweit, als dass ich auch Bücher schreibe. Also Bücher, so viele sind es auch nicht. Ich weiß gar nicht, vier, fünf, irgendwie so. Insofern habe ich die Buchreise sowohl als Verlagsautor, dann für juristische als auch als Selbstverlag hinter mir.
Vera
00:14:16
Gerade Autoren, insbesondere die Selbstveröffentlichen, aber auch mittlerweile alle, ich glaube alle Autoren, die Leser erreichen wollen, brauchen heute irgendwie eine Webpräsenz und müssen präsent sein. Also die Zeiten, wo man im stillen Kämmerlein einfach schreiben kann und ein Verlag dann das Buch raushaut, ohne dass man was tut, die sind glaube ich vorbei. Die gibt es nur noch in irgendwelchen alten amerikanischen Kinofilmen, aber nicht mehr in der Realität.
Ronald
00:14:41
Das ist sicher so, das ist gar keine Frage. Und dann wird es natürlich auch ein bisschen problematischer, weil dann natürlich ein durchaus erweitertes rechtliches Gerüst, also insbesondere natürlich die DSGVO, aber auch viele andere Regelungen, die für Online-Aktivitäten gelten, eben zur Geltung kommen.
Tamara
00:15:03
Genau, das ist ja so ein bisschen dein Steckenpferd. Also wenn ich mir deine Bücher anschaue, digitale Selbstständige, Freelancer und Nomaden in Deutschland, Existenzgründung als Selbstständige und so weiter. Und bist ja auch quasi selbst, ja betroffen ist blöd gesagt, aber in der Situation eben durch deine Online, wie nennt man es, Online-Beratungsunternehmen in der komfortablen Lage, eben jetzt von überall aus arbeiten zu können.
Ronald
00:15:32
Das ist so. Das war jedenfalls definitiv ein großer Teil der Idee, das Anwalten sein zu lassen und eben dann das Software as a Service zu gründen. Beratung ist es ja eigentlich nicht, sondern es ist eigentlich eher der Versuch, die Beratung zu vermeiden. Also die Idee war. Es gab ganz viele Gründe, aber eine von den Gründen, warum ich es gelassen habe, war eben die Idee zu sagen, warum muss ich erst hinterher die Scherben aufsammeln, vorher schon dafür sorgen kann, dass das Glas heile bleibt. Das war eigentlich die Idee, zu sagen, dass man, das ist jetzt auch schon zehn Jahre her, ich meine heute ist es glaube ich nicht mehr, ich weiß nicht, war damals auch nicht revolutionär, aber auf jeden Fall noch neuerer als es heute ist, eben die Idee, dass man juristische Probleme eben zumindest teilweise auch durch Technik lösen kann und eben automatisieren kann. Und eben auch die Einsicht und die Idee, dass das ja für den normalen Menschen, also nehmen wir einen Autor, nehmen wir irgendeinen, der eine Webseite hat, ist es ja auch gar nicht leistbar, irgendwie die ganze Zeit auf den Spuren des Rechts zu bleiben, zu sehen, was gilt da jetzt gerade. Und das geht ja gar nicht. Man hat ja so viele Anforderungen an allen möglichen Stellen, dass natürlich jeder froh ist, wenn er wenigstens diese Sorge genommen ist. Und das war eigentlich die Idee. Kann ich das irgendwie automatisieren? Kann ich verhindern, dass den Leuten überhaupt irgendwas passiert? Und eben etwas installieren, was ihnen sozusagen automatisch dann die Problematik abnimmt. Das war die Idee.
Tamara
00:17:16
Das heißt, es sind ja viele unserer HörerInnen eben sozusagen digital selbstständig. Also gerade die Self-PublisherInnen sind ja im Prinzip unternehmende Menschen, aber viele arbeiten noch parallel dazu, vielleicht im Cover-Design oder wie ich jetzt im Lektorat, Coaching und so weiter. Das heißt, es ist ja für viele sehr spannend. Aber was genau kann man denn jetzt mit dir oder dank dir tun?
Ronald
00:17:42
Naja, wir haben ja ein Bündel von Anforderungen, wenn wir jetzt dabei bleiben, was ihr ja auch gesagt habt, okay, ich habe also einen Online-Auftritt. So, und das heißt, ich habe eine Webseite und tatsächlich ist, glaube ich, ungefähr, also meine Prüfungspunkte für eine Webseite, ob die rechtlich in Ordnung ist, sind über 200 Punkte. Da können wir ein bisschen streiten drüber, wie du sie unterteilst. Aber im Grundsatz sind es 200 verschiedene Punkte, die müssen nicht alle gleichzeitig auf dich zutreffen. Also es werden zum Beispiel viel, viel mehr, wenn du etwas verkaufst online. Insbesondere wenn du etwas verkaufst online an Verbraucher, dann werden die Anforderungen nochmal deutlich mehr. Also ohne dem sind es, was weiß ich, habe ich jetzt nicht gezählt, aber von mir aus 100 oder 120. Und wenn du dann verkaufst und wenn du dann auch noch Verbraucher verkaufst, wird es halt immer mehr. Das sind so im Grundsatz die Anforderungen, die gehen und eine große Gruppe dieser Anforderungen betrifft den Verbraucherschutz, das ist aber im Wesentlichen einschlägig, wenn du verkaufst. Eine zweite große Gruppe ist vor allen Dingen die DSGVO, weil die Situation eben die ist, in dem Moment, wo jemand auf deiner Webseite landet, ist automatisch im Internet, wenn er nicht ein VPN benutzt, seine IP-Adresse exposed. Und das ist ein sogenanntes personenbezogenes Datum, weil es jedenfalls möglich ist, anhand dessen zu identifizieren, wer das war. Und das bedeutet, es gelten halt die Anforderungen der DSGVO. Und das sind relativ umfangreiche Maßnahmen. Und eine der größten ist eben insbesondere, dass du eine Datenschutzerklärung brauchst. Das heißt, du musst die Leute darüber aufklären, was passiert eigentlich mit den Daten, die jetzt eben, mindestens durch die IP-Adresse, das kann natürlich noch mehr werden, wenn der ein Kontaktformular ausfüllt, wenn der bestellt und seine Bestelldaten eingibt und all diese Fragen, wie, was passiert auf dieser Website mit meinen Daten, muss halt in der Datenschutzerklärung angegeben werden. Genau, dann gibt es halt noch andere Punkte wie zum Beispiel eine Widerrufsbelehrung muss da sein, es müssen Aufklärungen darüber da sein, Überlieferbedingungen, Zahlungsbedingungen etc. Da gibt es dann noch einiges mehr. Und dieses Bündel an Anforderungen versuche ich halt so gut wie möglich in einer automatisierten Form umzusetzen. Das bedeutet, du hast das nächste ist noch das Impressum, das du auch brauchst. Du musst halt sagen, wer du bist und deine Adresse und zwei Kontaktmöglichkeiten. Und das kannst du alles zu easy rechtssicher kommen, kannst die, einen Generator, füllst das einmal aus, wobei wir ein Stück weit auch erkennen, was du für Dienste hast und. Dann kriegst du eine Möglichkeit, wie du das so in deine Webseite einbinden kannst, dass es immer aktuell bleibt. Und das funktioniert im Prinzip so, dass wenn jetzt eine rechtliche Änderung ist, wir hatten gerade am 19.06. Ja ein relativ großes Datum, die Einführung des Widerrufsbuttons, ich weiß nicht, ob das, das betrifft Leute, die B2C, also zuverbrauchen, kaufen, die brauchen, so wir haben also zum Beispiel auch einen Widerrufsbutton programmiert und den kann man sogar bis zu 10 Widerrufe, die meisten Autoren haben hoffentlich weniger, weil die Bücher so gut sind, dass keiner widerruft. Und so, dann ist das sogar kostenlos. Also wir haben einen Widerrufsbutton, wir haben einen Cookie-Banner, wir kreieren die Datenschutzerklärung, wir kreieren das Impressum, wir haben einen Generator für die Widerrufsbelehrung, sodass du also sozusagen einen, wie soll ich das nennen, einen Hub hast, einen Service hast, wo du diese Dinge ausfüllen kannst und nutzen kannst. Und seit neuestem habe ich auch einen Abmahnmonitor, der allerdings rein KI-basiert ist, wo du sogar testen kannst, ob deine Website ordnungsgemäß ist. Das ist kein Problem. Kann ich keine hundertprozentige Garantie für übernehmen, aber wenn er was findet, ist die Chance, dass das nicht in Ordnung ist, jedenfalls groß. Also all das habe ich gebaut, sodass im Idealfall Leute nicht mehr abgemahnt werden.
Vera
00:22:05
Jetzt muss man ja bei der Liste, die du schon hast, das ist ja eine sehr lange Liste. Ich habe gerade am Wochenende mit einer Unternehmerin gesprochen, die wie ich auch selbstständig ist. Und die sagt ja, in Unternehmerkreisen gibt es eigentlich so diese Unternehmerampel. Es gibt Sachen, die sind völlig in Ordnung, da ist die Ampel grün, dann gibt es Sachen, die sind überhaupt nicht in Ordnung, da ist die Ampel rot, und dann gibt es Sachen, die sind, naja, da ist die Ampel gelb und sie meinte und ich stimme dir ja fast zu, dass als Unternehmer ist man eigentlich 90% in gelb, weil alles 100% rechtssicher zu machen ist faktisch unmöglich.
Ronald
00:22:42
D'accord.
Vera
00:22:43
Oder?
Ronald
00:22:44
Also ich würde immer sagen, du kriegst, und das ist ja auch genau der Ansatz, also natürlich müsste ich jetzt theoretisch sagen, geh lieber zum Anwalt und lass das 100% machen. So, der Aufwand, ich habe keine Ahnung, wie viel wir mit der Automatik abdecken, ob wir 91,3, 94,7 oder 96,5 abdecken, ich weiß es nicht, werden wir so, aber natürlich kann es immer irgendwo eine kleine Besonderheit geben. Es gibt irgendeinen Punkt, der sich nicht automatisiert. Und ich würde auch sagen, die Chance, wenn du 80, 90 Prozent einhältst. Dann ist die Chance, dass du abgemahnt wirst, so klein, dass das Restrisiko tatsächlich gehen würde, weil der Aufwand, die restlichen Prozente zu schließen, ist tatsächlich häufig überbordend. Natürlich, wenn du Deutsche Bank bist oder ich weiß nicht mehr, ja, ein Großunternehmen, du hast eine Armada von Anwälten im eigenen Haus, ja, die müssen das machen und das ist auch okay, dass die das machen. Das ist so ein bisschen die Grundkrux dieser ganzen Regelungen ist tatsächlich, dass die EU-Kommission die verabschiedet und die denkt halt europaweit und denkt in europaweiten Unternehmen, und die ist das auch völlig, ja, dass die Telekom und ich weiß nicht, wie sie alle heißen, dass die das machen müssen, das ist völlig in Ordnung. Aber für den kleinen Unternehmer ist das halt teilweise einfach auch schlicht zu viel Wirkung draus.
Tamara
00:24:29
Ja gut, das Kritisches sind ja halt immer diese Menschen, die sich darauf spezialisiert haben, einfach sich ein Zubrot zu verdienen, indem sie halt so kleine Unternehmer dann irgendwie anklagen.
Ronald
00:24:42
Die gibt es leider auch, das stimmt.
Vera
00:24:44
Aber dann schauen wir doch mal, wir wollen natürlich heute jetzt auch mal so ein paar Themen ansprechen und meine Intention wäre, unsere Hörerinnen auch ein wenig zu beruhigen. Man sagt mal so schön, dass nichts wird so heiß wie Essen, wie gekocht wird. Du hattest ja gerade diesen Widerrufsbutton angesprochen. Ich hatte da eine lange Diskussion mit einem Verein, bei dem man online Mitglied werden kann.
Ronald
00:25:12
Ja.
Vera
00:25:14
Wir hatten die Diskussion, brauchen die einen Widerrufsbutton?
Ronald
00:25:17
Ja.
Vera
00:25:19
Ist ja kein Kauf, man wird ja Mitglied.
Ronald
00:25:22
Ja.
Vera
00:25:23
Und man kann ja wieder austreten.
Ronald
00:25:27
Ja.
Tamara
00:25:29
Aber ja nur zu einem bestimmten Datum.
Ronald
00:25:31
Ja, auf, ehrlich gesagt, Verein habe ich überhaupt noch nie durchdacht. Auf den ersten Blick würde ich sagen, das ist gesellschaftsrechtlich, also vom Widerrufsrecht nicht umfasst. Aber das ist nur in Kladde gesprochen.
Vera
00:25:44
Also wir haben jetzt so einen Button eingebaut, wo man halt einfach ein Mail schickt, Widerruf und Bestätigung bekommt und dann ist halt die Mitgliedschaft, wird sie gar nicht erst aktiviert.
Ronald
00:25:52
Ja, das wäre eher eine Frage für den Kündigungsbutton, aber der gilt ja tatsächlich schon ein Jahr.
Vera
00:25:57
Ja, ja, klar.
Ronald
00:25:59
Der Widerrufsbutton ist ja tatsächlich eben für Geschäfte im Onlinehandel. Das heißt, in dem Moment, wo du dein Buch zum Download anbietest oder sonstige Dinge, dann brauchst du halt den Widerrufsbutton, das ist der Kunde. Das ist der Gedanke gewesen der Kommission. Der Kunde soll auch da widerrufen können, wo er den Vertrag abgeschlossen hat.
Tamara
00:26:23
Aber wie ist das denn mit, also zum Beispiel mit schick mir ein Buch und dann bestelle ich das und dann bringt die Autorin das zur Post und dann kommt der Widerrufsbutton, dann ist das Buch weg, das Porto ist bezahlt, und wenn es dann ankommt, wenn das eine Schnellleserin ist, hat sie sie am nächsten Morgen schon gelesen. Mhm.
Ronald
00:26:44
Ja, also sie muss es nicht mal bis zum nächsten Morgen lesen. Sie hat zwei Wochen Zeit, es zu lesen und kann es dann zurückschicken. Das ist tatsächlich so. Und dagegen gibt es auch praktisch keine Verteidigung. Also sie muss und soll, also sie darf es sogar öffnen. Sie darf es zur Kenntnis nehmen. Natürlich ist die Idee des Gesetzgebers nicht, dass sie das ganze Buch liest und dann einfach stumpf zurückschickt, aber de facto möglich ist das, ja.
Tamara
00:27:15
Aber gab es dich da?
Ronald
00:27:18
Also die Idee ist ja sozusagen, dass wenn du im sogenannten Distanzgeschäft, also wenn du, fernabsatz, wenn du also fern bist von dem, wo das Produkt ist, dass du das Produkt dann nicht siehst und der Gedanke ist dann halt, dass du als Ausgleich dafür eben in der Lage bist, dass nicht dir der Verkäufer kann, der das Blaue vom Himmel versprechen, und das Buch besteht eigentlich nur aus drei begreiften Seiten oder so, dann musst du halt in der Lage sein, das der Gedanke, zurückzutreten. Aber ja. Mit dem Widerrufsrecht verhinderst du dann jedenfalls ein Stück weit Betrug und ähnliches von dem Verkäufer, aber du ermöglichst es auf der anderen Seite. Ja, das ist so.
Tamara
00:28:03
Aber gab es da nicht früher irgendwie so eine Option, dass man noch was unterzeichnet, wenn man was in Anspruch nimmt, was quasi sofort eingelöst wird? Also ich erinnere mich, damals, als wir uns Häuser angeschaut haben, musste ich unterschreiben, weil die Begehung ja quasi sofort stattfindet, dass wir da nicht zurücktreten.
Ronald
00:28:21
Gibt es aber nicht bei physischen, also nicht bei Büchern und bei überhaupt Produkten, allem, was du anfassen kannst. Die Möglichkeit gibt es bei Online-Leistungen, die sozusagen sofort erbracht werden. Ein Klassiker ist der Makler. Du rufst ihn an und sagst, hey, will ich? Und dann sagt dir der Makler die Adresse. Und wenn du dann natürlich zwei Wochen Zeit hättest, beim Makler wäre das richtig interessant, weil die Jungs sind ziemlich teuer. Und dann könntest du halt zwei Wochen lang wieder rufen und deswegen gibt es bei digitalen Leistungen, also wenn du zum Beispiel, dein Buch als PDF online verkaufst und verschickst, dann könntest du das sagen, und sagen, okay, das ist in dem Moment erfüllt, wo ich dir das gebe, oder eben Zugang zu einem Online-Kurs und all diese Dinge, das sind digitale Leistungen und wenn du da darauf, also da musst du aber darauf hinweisen, Da gibt es so einen, extra Button und da muss der Kunde auch Opt-in machen, also er muss den abhaken und sagen, jo, habe ich gesehen, ich verlange sozusagen, bitte gib mir das sofort. Und wenn er das tut, dann ist das Widerrufsrecht ausgeschlossen und die zweite Variante wäre theoretisch, dass du sagst, okay, ich gebe dir das in zwei Wochen, was natürlich keinen Sinn macht, das macht keinen Grund. Aber Fakt ist, wenn du das richtig gestaltest, kannst du bei digitalen Leistungen sozusagen darüber das Widerrufsrecht aushebeln oder eben nicht zum Entstehen bringen. Und dann gibt es noch digitale Dienstleistungen, also zum Beispiel nehmen wir an einen Coaching-Vertrag und ähnliches oder einen. Sagen wir, in der Zeit ablaufenden Kurs, wo du verschiedene Module, also wo du nicht sofort Zugang hast, das wären dann digitale Dienstleistungen und wenn du da darauf hinweist und sagst, hey, wir haben hier digitale Leistungen Und wenn du jetzt wieder rufst, dann musst du, also wenn du, nein, wenn du Opt-in machst, wenn du sagst, ich will das sofort, ich will, dass das sofort beginnt. Ja, also nehmen wir an, es ist ein Coaching, jeden Tag irgendwie eine Stunde. So verlangt der Kunde durch dieses Opt-in auf der Webseite, meinetwegen, wo er das bucht und sagt, ich möchte, dass das sofort beginnt. Und nach einer Woche würde er wieder rufen und sagen, nee, das ist nichts, dann müsste er, das wäre die Konsequenz bei sogenannten digitalen Dienstleistungen, dann müsste er halt Wertersatz leisten für die erste Woche. Ja, wenn 14 Tage, keine Ahnung, 500 Euro wären und eine Woche wäre 250, dann müsste er halt für die eine Woche die 250 Euro, die müsste er dann erstatten. Und das gibt es aber nicht bei physischen Produkten. Also wenn ich das Buch selber ausliefere, dann gibt es das nicht. Dann gibt es nicht dieses Verlangen, ich will das sofort. Sondern dann kannst du nur eben widerrufen und dann würde der Kunde nur haften für eine Verschlechterung, eine Verschlechterung der Sache, die über das normale Benutzen und Testen hinausgeht.
Tamara
00:31:35
Wie ist das denn mit Personalisierung? Also wenn man direkt bei AutorInnen bestellt, dann möchte man ja oft eine Widmung dazu haben. Und da kann ich ja nicht das Buch zurückschicken, in dem steht für Tamara und Datum von vorgestern.
Ronald
00:31:49
Es gibt einen Ausschluss für speziell angepasste Produkte, also für Produkte. Wenn du dem also das selber schreibst oder wenn du das Buch schnitzt oder ich weiß nicht was oder wenn es ein Bild ist, das du anfertigst individuell, all diese Dinge, dann ist ein Ausschluss des Widerrufsrechts genau aus diesem Grund möglich. Genau, aber das müsste eben auch, also es funktioniert halt nicht so, indem du sagst, ich schreibe in jedes Buch eine Widmung, sondern die müsste dann sozusagen Teil des Vertrages sein, dass es eben ein solch individuelles Werk ist. Wenn es das ist, dann genau, dann hat der Gesetzgeber auch Mitleid mit dem Verkäufer und sagt, okay, dann kannst du das ausschließen, genau.
Tamara
00:32:32
Also wenn jetzt irgendwelche AutorInnen einen eigenen Shop auf der Website haben, müssten die quasi einen Punkt unterbringen mit Widmung, dass der Kunde das explizit bestellt.
Ronald
00:32:44
Genau, das müsste dann Teil des Vertrags sein, dass es individuell angepasst ist. Und dann müsste er aber trotzdem die Widerrufsbelehrung machen. Also die Widerrufsbelehrung muss sein, aber es gibt so Hinweise, die kann man auch dann abdrucken. Nicht in der Widerrufsbelehrung, aber daneben könnte man halt abdrucken, wenn du halt hier ein individuelles Werk bestellt hast, dann gibt es gesetzliche Texte für und man sollte auch immer mehr oder weniger 100% die gesetzlichen Texte verwenden, weil immer wenn man das tut, ist man auf der sicheren Seite. Also kreative schriftstellerische Schöpfung ist an der Stelle echt eher hinderlich.
Vera
00:33:30
Oder sich KI-Texte machen lassen, ist wahrscheinlich auch riskant, oder?
Ronald
00:33:35
Ja, also die Chance, dass eine KI träumt und halluziniert, ist halt immer noch da. Meine KIs sind von mir trainiert und ich muss sagen, die sind echt nicht mehr schlecht, aber sie sind trotzdem, sie sind sicherlich nicht 100%, also definitiv nicht. Und gerade da, wo wirklich ein kleines Wort entscheiden kann, ja, ist das schon einiges.
Vera
00:34:03
Ich wollte mal so Sachen fragen, nach denen auch immer wieder so Autoren, insbesondere so die beginnenden Fragen. Da ist ja die erste große Frage und die große Angst, man hat die geniale Titelidee für sein Buch und dann gibt es ja Angebote, man kann das als Titelschutz illustrieren und so, damit dann keiner diese geniale Titelidee klaut. Du hast jetzt als Beispiel den Titel Lebe lang. So, den hast du jetzt hier quasi in der Öffentlichkeit genannt. Wenn jetzt jemand eine Woche später kommt und so ein Buch rausbringt, könntest du dann sagen, ja sorry, ich habe es im Podcast gesagt, du könntest das gehört haben, darfst du nicht?
Ronald
00:34:40
Also die Idee ist erstmal sowieso nicht geschützt. Also wenn überhaupt, wäre es ja erst geschützt, wenn du wirklich das Werk auch rausgebracht hast, nur weil du irgendwo mal gesagt hast, ich könnte mein Buch nennen, der Mörder kam um die grüne Ecke. Dann hast du ja noch keinen Titelschutz, sondern du hast dann den Titelschutz im Zusammenhang mit deinem Werk und keine Ahnung, wenn jetzt jemand anders in einem Podcast das erwähnt, dann ist das auf jeden Fall nicht geschützt.
Vera
00:35:12
Wie ist es denn jetzt mit den Texten? Also ich habe mal gelernt, wenn man dann so ein Manuskript geschrieben hat, viele haben ja immer Angst, dass ihr Manuskript geklaut wird, immer die deren Text gar nicht so gut ist, dass man den klauen würde, aber egal. So, und dann habe ich mal gelernt, man müsste einfach diesen Text ausdrucken, in den Umschlag packen und sich den selbst als Einschreiben schicken. Dann hätte man den Beleg, dass der Text, wann der Text raus wäre und wenn einer danach käme, könnte man belegen, ich war zuerst da.
Tamara
00:35:40
Sidenote, ich habe genau das mit meinem ersten Buch gemacht und ich habe den verschlossenen Umschlag immer noch im Schrank. Ja.
Ronald
00:35:53
Also, wenn du dann das Datum des Poststempels hast und das Ding ist immer noch verschlossen, dann würde ich sagen, kommen wir in die Nähe dessen, dass das ein Beweis ist. Wobei auch, ich weiß gar nicht, wäre das ein Dokument? Ja, könnte man drüber nachdenken. Also Fakt ist, ja, das kann auf jeden Fall ein Beweis sein. Einfacher wäre es beim Notar zu hinterlegen, dann wäre es 100% klar. Aber ja, sowas wäre ein Beweis. Aber das ist eben der Punkt, also der Text. Das hilft dir ja nur, wenn jemand das wirklich wortgleich dann auch veröffentlicht. Die Problematik liegt ja immer bei den Büchern in der Wortgleichheit. Klar, wenn du jemanden hast, der das 100% kopiert, Also du meinst jetzt in der Phase zwischen, ich habe es geschrieben, aber noch nicht veröffentlicht, dann kannst du das machen, wenn du jetzt das an 37 Verlage schickst und Angst hast, dass der eine das mal eben durchreicht an einen anderen Autor und sagt, hier, veröffentliche das mal schnell, dann würde das sicherlich helfen, wenn es denn wortgleich ist.
Tamara
00:37:09
Ja, wobei Plagiatsklagen, die gehen doch nicht nur auf 100 Prozent, oder?
Ronald
00:37:15
Naja, es gibt zwei, also die Plagiatsklagen, die wir kennen, sind ja im Wesentlichen die, dass du in deiner Doktorarbeit geschummelt hast. Und das sind ja nicht, also das sind auch Abschreibefälle, aber das sind ja insbesondere Fälle nicht ausreichender Zitierungen. Also das ist halt die Verletzung des wissenschaftlichen Kodex, die dazu führt, dass dir die Doktorarbeit aberkannt wird. Das sind die Fagiatsfälle, die wir kennen. Das hat aber einen anderen Hintergrund, sondern das hat ja quasi den Hintergrund, hey, der hat das gar nicht alleine geschrieben, also hat er auch nicht die Doktorwürde. Ich weiß ja, ich hatte irgendwie über 400 Zitate in meiner Doktorarbeit, das ist auch der Wahnsinn. So, und jedenfalls die andere Frage wäre halt eben, Ist das ein Copy? Ist mein Urheberrecht verletzt, weil jemand das Buch rausgebracht hat? Und das ist praktisch, sagen wir, ohne wesentliche Veränderungen meins. Und da gibt es natürlich eine relativ große Bandbreite, wann das noch nachgeschrieben ist und abgeschrieben und sozusagen immer noch nur eine Kopie, ein Abklatsch deiner Werke ist. oder, wann das eben eine neue eigene Leistung ist.
Tamara
00:38:34
Wie ist das denn mit E-Mails? Also der Prozess ist ja oft so, man schreibt eine Rohversion, dann überarbeitet man zwei, drei Mal und dann schickt man eben so eine nicht ganz fertige Version an Testlesende. Dann als PDF oder als E-Book oder so, um Feedback zu bekommen und überarbeitet dann später noch mal. Aber diese Version, die ich in digitaler Form als Mail an jemanden schicke, zählt das als Beweis zu sagen, guck, ich habe es an dem Datum verschickt?
Ronald
00:39:04
Nein, E-Mail ist nie ein Beweis.
Tamara
00:39:07
Okay, okay.
Ronald
00:39:08
Du kannst mit einer E-Mail genau nichts beweisen. Könnte anders sein, wenn du so eine digitale Signatur hast und wenn dann die digitale Signatur, was ich nicht weiß, ob es das überhaupt gibt, sozusagen den vollen Wortlaut speichern würde, dann halte ich das nicht für völlig ausgeschlossen. Aber mit normalen E-Mail kannst du gar nichts beweisen. Also jeder kann mehr oder weniger E-Mails fälschen, ist an vielen verschiedenen Stellen möglich und deswegen kann die E-Mail allein nichts beweisen. Was was beweisen würde, wäre, also das sind immer die Beispiele, die man so in BGB-Übungen noch hat, die aber aus der Zeit stammen, wo das BGB geschrieben wurde, das wäre dann der Autor, der sozusagen das an einen Brief schreibt und seine Haushälterin bittet und sagt, lies das nochmal genau durch und du kannst bezeugen, dass ich das gemacht habe. Also heute wäre das, keine Ahnung, du rufst deinen Mann, deine Schwester, deinen Onkel, was auch immer und sagst, guck mal, das habe ich gerade geschrieben. Im Idealfall merkt ihr ganz genau, was ich da geschrieben habe und jetzt schicke ich das ab. So, dann hättest du ein, wenn er das denn sich merken könnte. Dann hättest du einen Zeugenbeweis oder er würde das abschreiben und einstecken und dann wäre aber nicht das Abgeschriebene der Beweis, sondern dass eben dann der Onkel sagt, ja, ich habe da gestanden, ich habe das abgeschrieben Wort für Wort und ich habe auch gesehen, dass sie das abgesendet hat, dann wäre das zumindest der Beweis, dass die Mail abgesendet wurde, aber noch nicht der Beweis, dass sie angekommen ist.
Tamara
00:40:48
Okay, das ist natürlich alles sehr hypothetisch.
Ronald
00:40:51
Das finde ich sehr hypothetisch.
Vera
00:40:53
Ja, gut. Ein anderes Thema, was ich häufig höre, wo ich auch mir manchmal Gedanken mache, ist, wenn ich so ein Buch schreibe, insbesondere wenn meine Geschichten an realen Orten spiele, worauf muss ich aufpassen, wenn ich da reale Orte, Cafés oder vielleicht sogar Firmen in meinem Buch nenne? Darf ich das einfach oder muss ich die immer fragen?
Ronald
00:41:19
Na, im Grundsatz, also an öffentlichen Plätzen und so weiter, die darf man ja sogar fotografieren grundsätzlich. Bei Privaten ist natürlich was anderes, dass, Also wenn du jetzt ein Schloss verwendest, das im Privatbesitz ist und vielleicht sogar Dinge daraus, dann könnte man darüber doch mal nachdenken. Aber alles, was öffentlich zugänglich ist, kannst du ohne weiteres auch verwenden. Das ist schon mal klar. So, natürlich kannst du auch echte Firmen verwenden, das ist auch gar keine Frage, da stellt sich dann halt unter Umständen die Frage, wenn du sie in einen sehr negativen Zusammenhang stellst, oder da eben bestimmte Dinge drin vorkommen, aber selbst das, also wenn du. Du hast im Rahmen deiner künstlerischen Freiheit natürlich auch schon relativ starke Möglichkeiten, Also nicht umsonst ist die Kunstfreiheit nach Artikel 5 geschützt. Das ist ja relativ weitgehend sogar. Also das kannst du natürlich alles verwenden, aber ich wäre natürlich mit, keine Ahnung, wenn da dann so drinsteht, naja und diese Firma hat schon immer irgendwie die Rechte von anderen verletzt oder so. Also in dem Moment, wo du natürlich in den Bereich kommst, wo es negative und insbesondere nicht stimmende oder nicht beweisbare Tatsachenbehauptungen sind, dann hast du ein Problem, wenn es reale Tatsachenbehauptungen sind, keine Ahnung, da ist bei dem und dem Werk ist irgendwie aufgrund eines Sicherheitsmangels 1986 eine Explosion vorgekommen, hat Leute getötet. Naja, wenn das so ist, dann ist das auch kein Problem, aber wenn du das sozusagen als Fakt wiedergibst, dann könnte natürlich unter Umständen jemand mal sich auf die Füße getreten fühlen und, dann irgendwas aus dem Bereich der 185 FFSDGB, also Beleidigung, üble Nachrede und diese Dinge, Rufschädigung und so. Die könnte man dann drüber nachdenken, aber die Rechte von Autoren sind da relativ weitgehend.
Tamara
00:43:26
Wie ist das denn mit Personen? Also mein Verständnis bisher war, dass, Personen des öffentlichen Lebens kann man benennen, zumindest sofern es halt offiziell nachrecherchierbare Ereignisse sind, wie zum Beispiel, keine Ahnung, Obama hat dann und dann in einer Rede dort und dort das gesagt. Ich dürfte ihn aber, so habe ich es zumindest verstanden, jetzt nicht in der Szene auftauchen lassen, wo meine Figur sich mit ihm unterhält und etwas bespricht, was so nicht mit ihm stattgefunden hat. Und wenn es eine Person nicht öffentlichen Lebens ist, dann ist sowieso der Personenschutz nochmal stärker. Das ist mein Verständnis. Bin ich da richtig oder falsch?
Ronald
00:44:09
Richtig. Es gibt auf jeden Fall weitergehende Dinge mit einer Person des öffentlichen Lebens. Genau, das ist so. Und natürlich alles, was da stattgefunden hat und was real ist, kannst du auf jeden Fall verwenden. Ich bin, also ich sehe es nicht als ausgeschlossen an. Natürlich kann ich einen Roman schreiben über, keine Ahnung, über irgendetwas, was fiktiv zwischen Merkel und Merz passiert ist. Da bin ich der Meinung, das müsste zulässig sein. Aber ich bin kein hundertprozentiger in dem Bereich, keine Ahnung. Aber ich meine schon, das erlaubt die Kunstfreiheit. Natürlich kann ich irgendwie reale Personen, ich weiß nicht genau, wo das, klar, in dem Moment, wo es an die Verunglimpfung geht etc. pp. Aber wenn sozusagen völlig klar ist, dass das eine erfundene Geschichte ist, dass der, Autor sich irgendwie, keine Ahnung, schreibt über irgendeine Parallelwelt, in der irgendwie Dinge stattgefunden haben, dann würde ich das auf jeden Fall nicht für ausgeschlossen ansehen. Aber wie gesagt, ich bin da kein 100 Prozent, kein Presserechtler, das habe ich nie gemacht, weiß ich nicht hundertprozentig. Aber würde ich meinen, zulässig sein.
Tamara
00:45:33
Wenn ich als Privatperson jetzt ein Buch lese von jemandem, der mich kennt und ich habe das Gefühl, die Figur, die da, was weiß ich, Tanja, Löwenherz heißt, das bin ich und da wird etwas erzählt, was ich wirklich privat getan habe. Also da vermute ich mal, als Privatperson hätte ich da größere Möglichkeiten zu sagen, hey, sag mal, das geht die Öffentlichkeit nichts an. Ich bin da erkennbar.
Ronald
00:46:00
Naja, das würde halt erstmal voraussetzen, dass du überhaupt erkennbar bist. Also ich glaube, ganz, ganz viel, was von Autoren geschrieben ist, sind Dinge, die sie irgendwo beobachtet haben, die sie irgendwo gesehen haben. Die geben irgendwann fünf Jahre später vielleicht einen Streit wieder, den sie mal im Nachbarzimmer im Hotel gehört haben, die, keine Ahnung, das wird doch ständig vorkommen. So und die Frage, so und identifizierbar wärst du ja auch nur, wenn das quasi ein öffentliches Ereignis gewesen wäre. Also wenn, Keine Ahnung, wenn jetzt du wirklich Teil eines öffentlichen Ereignisses gewesen bist und dann wird das wiedergegeben und jeder weiß, dass, keine Ahnung, diese Person, was weiß ich, bei der Geiselnahme oder so dabei war und betroffen war. Und dann schreibst du über diese Geiselnahme und veränderst den Namen von. Keine Ahnung, von Susanne zu Susi und dichtest möglicherweise auch noch was hinzu. Dann kann man da sicherlich drüber nachdenken. Aber ansonsten würde ich sagen, in den allermeisten Fällen dürfte es ja an der Identifizierbarkeit scheitern. Also wenn du irgendwie, keine Ahnung, du bist der Nachbar, der in der Straße immer alle aufschreibt und an die Polizei verpfeift, weil die falsch parken, und dann findest du dich plötzlich im Roman wieder, aber trotzdem, die Identifizierbarkeit ist da, glaube ich, also ich weiß nicht, wie genau das ist und wo die Grenzen, wie gesagt, ich bin da kein 100% Fachmann, bei mir geht es ja eher um Zivilrecht, um DSGVO, um so. Aber ja, ich würde sagen, daran fehlt es meistens.
Vera
00:47:50
Also, mir kommt da ein Fall.
Ronald
00:47:55
Ich würde sie nicht Susi nennen, sondern umbenennen und natürlich ein bisschen, das ist eigentlich easy, würde ich sagen.
Vera
00:48:02
Also mir kommt da ein Fall in den Sinn mit einer Kollegin, die Inselkrimis schreibt, auf so einer kleinen Nordseeinsel, wo es ja bekanntlich nicht so viele Bewohner gibt. Und sie hatte ihrem Mörder einen Allerweltsnamen gegeben, so Uwe Schmitz oder sowas. Und dann gab es halt auf dieser Insel ein Uwe Schmitz und der hat sie dann verklagt. So, ist das einfach Pech oder muss ich jetzt bei jeder Namensauswahl gucken, ob es den da schon gibt?
Tamara
00:48:30
Ja, und ich frage jetzt ja auch, ist er damit durchgekommen, weißt du das?
Vera
00:48:33
Das weiß er, da gibt es weiter nicht mehr.
Tamara
00:48:35
Ah, okay, schade.
Ronald
00:48:37
Also ich kenne es auch nicht. Ich frage mich, warum sich jemand den Schuh anzieht, dass er der Mörder sein will. Aber ja, da kommt ein bisschen was zusammen. Wenn Uwe Schmitz in Hamburg gemordet hätte, dann gäbe es sicherlich ganz viele Uwe Schmitz, aber dann könnte man nicht drüber nachdenken. Und natürlich, wenn ich, keine Ahnung, ich nehme mal so einen Krimi irgendwie, keine Ahnung, so einen einsamen Schottland-Krimi und ich lasse, da ist ein Dorf, das besteht aus 22 Menschen und ich nehme alle die realen Namen und so weiter, dann komme ich möglicherweise in Schwierigkeiten. Aber selbst da würde sich immer noch fragen, wie weit die Kunstfreiheit geht. Aber klar, sowas sollte man natürlich tunlichst vermeiden.
Vera
00:49:26
Ich schreibe immer vorne rein, dass alle Figuren und Ähnlichkeiten rein zufällig sind und so weiter. Hat das irgendeine rechtliche Bedeutung oder ist das einfach...
Ronald
00:49:39
Nein, also eine rechtliche Bedeutung hat es nicht, weil all diese Fragen, die wir hier erörtern, sind natürlich, also im Vertragsrecht kannst du Dinge regeln, aber du hast ja mit Uwe Schmitz, der auf der Insel ist, keinen Vertrag. Das heißt, du kannst, wenn du dein Buch schreibst, ich habe den Uwe Schmitz genannt und obwohl der auf der Insel war, ist das rein zufällig und ich wollte das auf keinen Fall und du hast Uwe Schmitz, weil du ihn schon immer hast, irgendwie alles Mögliche in den Mund gelegt in diesem Buch, dann kannst du dich natürlich nicht rausreden, wenn du sagst, das ist rein zufällig. So, das funktioniert nicht. Wenn du mit ihm einen Vertrag schließt und sagst, hier, ich weise dich darauf hin und was weiß ich, dann kannst du sowas regeln. Aber da wir hier nicht über Vertragsverhältnisse reden, ist das, ja. Ja, genauso wie, ich muss nicht schreiben, die Inhalte in diesem Buch sind urheberrechtlich geschützt, weil das ist ein gesetzlicher Schutz.
Tamara
00:50:32
Das ist so.
Ronald
00:50:35
Und wenn dein Buch komplett abgeschrieben ist oder komplett mit KI geschrieben ist, dann nützt es dir nichts, wenn du es da reinschreibst, weil das ist dann nicht urheberrechtlich geschützt und es wird es nicht dadurch, dass du es da reinschreibst.
Tamara
00:50:50
Das erinnert mich gerade ein bisschen an diese Facebook-Bieder, die man teilen sollte, wo dann stand, und hiermit widerspreche ich, dass Facebook meine Bilder nutzt.
Ronald
00:50:59
Genau. Und man darf sogar noch mehr über ein Vertragsverhältnis, weil du natürlich ein Vertragsverhältnis mit Facebook hast. Ob dann das Schreiben in deinem Feed eine Willenserklärung ist, die Facebook zugeht, ist noch wieder eine andere Frage. Aber ja, das ist auch Selbstgespräch, ja.
Tamara
00:51:15
Ich würde ganz gerne nochmal zur Website zurückkommen und zum Verkaufen. Du hattest ganz am Anfang gesagt, dass wenn man etwas verkauft, sich vieles ändert und da würde ich ganz gerne mal nach der Definition von Verkaufen sprechen, weil gerade unter AutorInnen sehe ich ganz verschiedene Themen. Also manche haben einen richtigen eigenen Shop auf ihrer Seite, wo man also wirklich wie auf Amazon bestellt, alles automatisiert und so. Und klar, das ist definitiv Verkaufen und ich glaube, man braucht da auch eine Gewerbeanmeldung dann. Aber was ist mit so Zwischenschritten, wie zum Beispiel, ich habe jetzt eine Landingpage über das Buch mit einem Button zu Amazon oder man schreibt auf seiner Website, hey, wenn du das Buch direkt von mir haben möchtest mit Widmung, dann schick mir eine Mail. So diese ganzen Zwischenschritte. Wann ist Verkaufen, Verkaufen und wann ändert sich was?
Ronald
00:52:08
Also Verkaufen ist Verkaufen in dem Moment, wo du lieferst und bezahlst, also bezahlt wirst. Es sei denn, du verwendest dafür Dritte. Also, ganz einfach ist es, du hast einen Stripe-Button, du auch die Mail, einen Stripe, Stripe, Zahlungsdienstleister.
Vera
00:52:31
Internetzahl.
Tamara
00:52:31
Okay, kann dich nicht.
Ronald
00:52:33
Glaube ich, der größte der Welt. Jedenfalls ziemlich groß. Oder einen PayPal-Button oder ein, wie jetzt muss ich sie alle nennen, Revoluten, wie sie alle heißen. Oder auch, du sagst, Überweist mir auf mein Konto 20 Euro für das Buch und dann überweist du das jemandem und dann verschickst du das Buch. All diese Dinge sind, du verkaufst selber. So, dann gibt es die nächste Variante. Du verlinkst nur irgendwo hin. Klassiker ist natürlich Amazon oder sonst irgendwo oder auch ein Verlag, der eine Bestellseite hat oder ich weiß nicht was. Dann verkauft Amazon, dann verkauft der Verlag, dann hast du immer noch eine Webseite und musst die DSGVO-Veranforderung, aber du verkaufst dann nicht selbst, du brauchst also dann auch keine Widerrufsbelehrung. Dann ist der nächste Schritt, den es auch noch gibt, möglicherweise relativ häufig. Dass du dich einem dieser Zahlungsdienstleister bedienst, die es auch gibt, die dann im eigenen Namen verkaufen. Aber eigentlich so ein bisschen erscheinen, genauso wie ein Checkout bei dir. Die Klassiker sind CokeCard, Digistore und EggFi. Die verkaufen dann im eigenen Namen, das heißt, die Kunden werden dann weitergeschickt auf eine Bestellseite, die ist dann von CokeCard und wie sie alle heißen. Und dort füllen die das auf und kaufen auch da. Dann ist im Grundsatz der Checkout dort ist auch wieder nicht dein Verkauf. Das sind, glaube ich, die drei Fälle, die es da im Wesentlichen zu berücksichtigen gibt.
Vera
00:54:12
Wenn, dann gäbe nur so etwas Letzteres. Für mich in Frage, gut, wenn ein E-Mail kommt, natürlich schicke ich dann auch ein Mail. Manchmal bestellen auch Buchhandlungen, einfach schicke ein Mail, dann schicke ich halt zurück und lege die Rechnung rein. Gut, die Wahrscheinlichkeit, dass die dann wieder rufen, ist eh gering, zubere ich dann sowieso den Remissionsrecht einräume, insofern ist das egal. Ich wollte auch, bevor wir gleich zu den kritischen Buchbubble-Fragen kommen, aber noch eine Sache ansprechen. Das ist das ganze Thema Werbung und Buchwerbung. Jetzt sind Autoren und Autorinnen, insbesondere Selfpublisher, durchaus sehr kreativ, wo sie überall mit ihren Büchern Werbung machen. Wo siehst du da fallen? Überall kann ich Menschen in der Fußgängerzone einfach einen Flyer in die Hand drücken? Kann ich mein Plakat wohin kleben? Oder in irgendeinem Lokal Sticker vergessen? Oder was auch immer. Wo sind da Grenzen der Werbung?
Ronald
00:55:10
Also grundsätzlich würde ich glaube ich auf den ersten Blick sagen, das sind alles Grenzen. Also wenn du irgendwo plakatierst, also natürlich, wenn das eine Plakatwand ist und du hast die Erlaubnis, also wenn du in ein Restaurant gehst und es hat eine Stickerwand, wo Dinge oder ein Supermarkt, wo so eine Wand ist, dann ist da ein Einverständnis gegeben. Aber ich hätte fast gesagt, wenn du durch die Gegend läufst und jede Haustür in deinem Dorf beklebt, dann ist das offensichtlich nicht okay. Da müssen wir nicht drüber reden. Und wobei man dann darüber fragen könnte, ob das dann irgendwie Sachbeschädigung ist, ist es wahrscheinlich nicht, wenn das ohne weiteres abgeht. Aber wäre wahrscheinlich mindestens irgendwie eine Art von Hausfriedensbruch, wenn du da hinkommst. Da könnte man über verschiedene und ist verständlich, So, dann Leuten Flyer in die Hand drücken. Ja, das ist im Grundsatz auch okay. Da müsste man dann über städtische Verbote, also wenn du da immer stehst und eine ganze Weile stehst, dann hast du ja möglicherweise eine Sondernutzung von öffentlichem Raum, wo man dann drüber theoretisch nachdenken könnte. Ich hoffe, du findest nicht sofort wie nach zwei Minuten einen Ortsamtsmitarbeiter, der dich dann über die Formalien einer Sondernutzung von Straßen und so informiert, aber theoretisch wäre das denkbar. So und wenn du den Leuten nicht die Flyer sozusagen direkt in die Tasche stopfst, sondern die, die nehmen, dann wäre das erstmal okay. Aber wie gesagt, da hätten wir theoretisch Sondergebrauch und da könnte man theoretisch auch darüber dann nachdenken, ob du nicht irgendwann dafür haftest. Wenn überall deine Flyer liegen. Aber ich erinnere nur an die ganzen, diese Zettelchen an den Autos sind ja auch eben Riegen, obwohl da sogar Telefonnummern draufstehen. Also wo da genau die Grenzen sind, kann ich dir nicht sagen. Aber ja, ich meine, ich hätte fast gesagt, solange du halbwegs gesunden Menschenverstand weißt und niemanden irgendwie ohne sein Einverständnis belästigt, ist es auf jeden Fall okay. So, und irgendwann kannst du vielleicht, wenn wir wirklich über ganz kreatives Gorilla-Marketing nachdenken, Also keine Ahnung, du würdest irgendwie deine Mörderstatue irgendwie an den, weiß ich nicht, befestigen, dann könnten wir schon wieder darüber nachdenken, wenn das denn gelungen ist, ob das nicht irgendwie sogar schon Kunst ist wieder, da musst du sehr kreativ sein und sehr gut aussehen. Aber da könnten wir irgendwann mal in Richtung Banski oder so denken und das, ist auch wieder geschützt, aber dazwischen ist halt schwierig.
Vera
00:58:00
Was ich auch oft erlebe, wo ich mittlerweile versuche, dann die Kollegen und Kolleginnen auch von wegzuhalten, dass wenn sie gerade, wenn sie so das erste Mal auf eine der großen Buchmessen gehen, dass sie immer denken, sie nehmen ganz viele Flyer oder was sie an Werbematerial haben, um das auf der Messe zu verteilen. So, ich weiß, dass die Besten das gar nicht haben wollen.
Ronald
00:58:21
Das ist dann nochmal wieder ein anderer Punkt, wie wenn du es auf einem öffentlichen Grund machst.
Vera
00:58:28
Genau. An alle, die das oft überdenken, vergess das, spart das Geld. Ja, lieber Ronald, das ist was. Du hast uns da doch einige tiefe Einblicke gegeben. Also ich bin jetzt auch in dem Gedanken bestärkt, dass ich das mit dem Shop niemals machen werde. Mal abgesehen davon, dass ein Shop ja erstmal gefunden werden muss, um genügend Verkäufe zu generieren, sollen die Leute auf Amazon oder Samsung kaufen.
Ronald
00:58:54
Ich bin dagegen.
Vera
00:58:56
Wo bist du gegen?
Ronald
00:58:57
Also es gibt wirklich nicht so selten Menschen, das erlebt man immer wieder, die sagen, ach ich würde so gerne ein Online-Business starten, aber, ich habe keine Lust und keine Zeit und ich habe Angst vor diesen ganzen rechtlichen Anforderungen und deswegen lasse ich es. Und das ist meines Achtens nach übertrieben. Klar, wenn das quasi nur ein Hobby ist und ein Hobby forever, dann macht es keinen Sinn, selbst dann, ich meine, so und es ist inzwischen relativ einfach und überschaubar möglich. Also ich meine, wir kosten 9,99 Euro im Monat. Dann hast du, sagen wir, 85, 90, vielleicht sogar 95 Prozent, je nachdem, was du hast. Dann brauchst du vielleicht noch, so wenn du dann einen von diesen Anbietern nimmst, dann, ja, verlierst du irgendwie ein paar Prozent von deinem Verkauf, aber die sorgen halt auch für Abrechnung und all diesen ganzen Kladderadatsch, was sich das größere Problem ansehe, als diese rechtlichen Punkte, sondern dass du dann eben Gewerbeanmeldung, dass du Buchhaltung machen musst und all das, das ist ein Hassel. So, wenn du auf Dauer nur 32,54 Euro erwirtschaftest, aber alle möglichen Rechnungen sammelst und einreichen musst und so, das macht keinen Sinn. Ich würde immer sagen, immer, immer, immer, hört auf mit dieser übertriebenen Angst und ja, es wird abgemahnt, ja, es wird reihenweise abgemahnt, ja, man sollte versuchen, möglichst nah dran zu sein, Wir haben zum Beispiel, wir haben einen kostenlosen Datenschutzgenerator, wir haben einen kostenlosen Impressumsgenerator. Die sind dann nicht die Komfortversion, also die haben eigentlich die Tools, die Tracking und also alles, was richtige Unternehmen verwenden, ist da nicht drin. Aber für die Autoren reicht das in der meisten Zeit. Die haben ja gar nicht irgendwie Google-Tracking und Facebook-Plugin und all diese Dinge haben die ja gar nicht. Von daher würde das schon ausreichen. Deswegen wäre ich immer dafür, wenn du das machen willst, dann, Kümmer dich da ein einziges Mal drum, aber wirklich nur ein einziges Mal und, dann versuchst du das so gut wie möglich zu lösen. Und wenn du das tust, hast du eine relativ hohe Chance, dass es dir nicht passiert. Und wenn du wirklich nur ein mini kleiner Autor bist und dann ein Buch verkaufst und da ist mal irgendwie die Widerrufsbelehrung nicht 100% in Ordnung, dann wird die Abmahnung auch nicht 5000 Euro kosten. Also ich bin dagegen, wenn ihr meint, ihr wollt das, dann tut das und dann macht das und dann setzt das einmal irgendwie auf und genau was du am Anfang gesagt hast, Vera, versuch dann nicht sozusagen da zu stehen und zu sagen, oh Gott, ich habe jetzt eine 137 Punkte umfassende Checkliste, ich muss die jetzt 100% abwickeln. Nein, du machst das, was du halbwegs sinnvoll erkennen kannst, also wie zum Beispiel unsere kostenlosen Generatoren, aber es gibt auch andere im Netz, wo unsere sind. Und dann bist du jedenfalls relativ nah dran und dann machst du das, was du machen möchtest und lässt dich nicht von Anwälten ins Boxhauen jagen, wie es geht oder nicht geht.
Tamara
01:02:32
Lass dir nicht die Flügel schützen. Ja, finde ich ein sehr.
Vera
01:02:35
Sehr schönes, sehr, sehr schönes, ja, Schlusswort ist es noch nicht ganz, aber ja, schönes Appell. Ich glaube, ich teile das auch. Ich überlege mir das nochmal mit dem Shop.
Tamara
01:02:45
So schnell geht's.
Vera
01:02:48
Aber du musst dich jetzt noch der echten Herausforderung stellen, weil es gibt noch die total kritischen Buch-Bubble-Fragen von Tamara.
Tamara
01:02:55
Genau, ganz kurz vorher nochmal als Service, sag nochmal schnell die Website, wo man euch findet, wenn man jetzt mit eurer Hilfe das alles besser machen möchte.
Ronald
01:03:04
Easyrechtssicher.de.
Tamara
01:03:06
Alles klar. Und dann darfst du uns jetzt erzählen, welches Buch dich als Leser zuletzt im positivsten Sinne überrascht hat.
Ronald
01:03:14
Uff. Positivsten Sinne. Oh mei, ich glaube, ich habe alles vergessen, was ich zuletzt gelesen habe. Ich gestehe.
Tamara
01:03:27
Das klingt nicht so positiv. Du darfst auch gerne so ein All-Time-Favorite nennen.
Ronald
01:03:34
Also auf jeden Fall, also mein größter All-Time-Favorite bleibt Herr der Ringe. Es gibt ganz, ganz viele hier, Robert Kiyosaki, wie heißt denn das noch mit dem Geld? Ist auch super, ist hier und da flach, Aber es ist trotzdem, wenn man sich nie mit Geld beschäftigt hat, ist es bahnbrechend. Wie heißt das noch? Robert Kiyosaki?
Vera
01:03:55
Das ist ein Neugruhl.
Ronald
01:03:56
Ja, ich habe es vergessen. Aber im Prinzip wie das Money-Mainset von reichen Leuten und da ist ziemlich viel drin. Denn ich muss gestehen, dass das Bücherlesen tatsächlich inzwischen ein wenig zu kurz kommt, vollständige Bücherlesen, was ich auch teilweise traurig finde und immer wieder einmal im Monat habe ich so den Gedanken, ich kaufe mir auch immer wieder mal ein Buch, das ich dann nicht lese, weil ich komme.
Tamara
01:04:30
Verrätst du uns denn zu Frage 2, was du aus deinem größten Fehler gelernt hast?
Ronald
01:04:36
Was war mein größter Fehler, wäre dann die erste Frage. Was war mein größter Fehler? Ich weiß gar nicht. Es ist ein bisschen schwierig. Also ich kann zum Beispiel sagen, ich habe gerade den Fehler gemacht. Ich bin ins AI-KI-Rabbithole gefallen. Ich habe Cloud-Code entdeckt und ich konnte so wahnsinnig viele Dinge damit machen.
Vera
01:04:59
Oh, das kann ich nachvollziehen.
Ronald
01:05:00
Noch mehr. Und ich habe gebaut und gebaut und gemacht und gemacht. Und es ist völliger Schwachsinn, weil ich habe easy-rechtssicher quasi zu einem agentischen Unternehmen gemacht. Ich habe in der Zwischenzeit 15 Produkte entwickelt und das ist viel zu viel und die werde ich nie brauchen. Es war überhaupt gar kein Fehler, weil ich habe so wahnsinnig viel gelernt, dass ich so wahnsinnig viele Dinge mehr kann, die auch zur Zeit gerade wahnsinnig wichtig sind, dass das nur theoretisch ein Fehler ist und ich glaube, dass ihre Und das wäre, glaube ich, das Größte, was ich sagen kann. Es gibt gar keine Fehler. Es gibt keine Fehler. Also klar, wenn du irgendwie, keine Ahnung, vom Turm springst ohne Fallschirm, das ist ein bisschen doof. Aber solange du aus deinen Fehlern lernst, was weiß ich, was war mein Fehler? Ich habe easy rechtssicher, weiß ich noch, habe ich angefangen. Ich wollte online und habe gedacht, ich mache das als Kurs, weißt du? Ich bringe den Leuten Jura bei. Mensch, das Wissen, das ist wirklich total unspannend. Und das war natürlich ein großer Fehler. Aber hätte ich diesen Kurs nicht aufgeschrieben und dann hätte ich, irgendwie, das ist ja auch zehn Jahre her, vier Wochen später nicht einen Coder getroffen, also einen Programmierer und hätte gesagt, Mensch, lass uns doch ein Produkt drauf machen. dann hätte ich das Produkt nicht gehabt. Also natürlich war das ein Fehler und ich wäre total gescheitert mit dem, was ich ursprünglich vorhatte, aber aus dem ist ein neues Business geworden, weil ich da zwar falsch rangegangen bin, aber trotzdem etwas erstellt habe, ein Wissen zusammengefügt habe und so weiter.
Vera
01:06:48
Das war wieder eine schöne Botschaft, genau.
Ronald
01:06:50
Ja, ich glaube, was wir in Deutschland wirklich gar nicht haben und viel zu wenig haben, ist wirklich diese Fehlerkultur und dieses von Fehlern als Teil des Weges.
Vera
01:07:03
Ja, das stimmt.
Tamara
01:07:05
Kommen wir zur letzten Frage.
Ronald
01:07:07
Ja.
Tamara
01:07:07
Was würdest du sagen, sollten alle AutorInnen über ihrem Schreibtisch stehen haben? Welchen Satz?
Ronald
01:07:16
Anfang.
Vera
01:07:17
Perfekt.
Tamara
01:07:17
Sehr schön.
Vera
01:07:18
Sehr gut. Sehr gut. Kann ich nur unterschreiben, lieber Ruhm.
Ronald
01:07:22
Alles andere ja.
Vera
01:07:25
Ja. Nee, das passt. Ja, vielen, vielen Dank, Ronald, dass du dir heute Zeit genommen hast und eine polnische Kaffee-Atmosphäre mit konsumieren konnten. An euch da draußen, ihr wisst, was ihr zu tun habt, wie immer, uns zu folgen, wo immer es geht, gerne uns Feedback zu geben. Vielleicht habt ihr auch Erfahrungen mit irgendwelchen Rechtsthemen gehabt. Vergesst nicht, endlich meine App zu installieren und mir Rückwältungen zu geben. Und uns nächste Woche wieder zu hören. Also bleibt uns gewogen. Bis nächste Woche. Tschüss.
Tamara
01:08:00
Tschüss, danke Ronald.